Direkt zum Inhalt Direkt zum Hauptmenü Direkt zur Fußzeile

Anlagensicherheit

Wirtschaft | Konsum

Mehr Anlagensicherheit bei Wind, Schnee und Eis

Verkehrsschild warnt vor Schnee- und Sturmgefahr

Betriebsbereiche, die der Störfall-Verordnung unterliegen, wie etwa Chemiefabriken oder Gefahrstofflager, müssen zukünftig besser gegen Wind, Schnee- und Eislasten gesichert werden. Grundlage ist eine neue Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS), die im Juli 2015 in Deutschland in Kraft trat.

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Industrielle Rückhaltebecken international sicherer machen

5 Männer mit Schutzhelmen stehen vor einem sehr großen wassergefüllten Rückhaltebecken und schauen Pläne an

Von industriellen Rückhaltebecken können große Gefahren für Umwelt und Gesundheit ausgehen. Im Jahr 2010 etwa brach in Ungarn ein Damm und überflutete die Umgebung mit so genanntem Rotschlamm, ein schwermetallhaltiges Abfallprodukt der Aluminium-Gewinnung. Solche Risiken zu senken, war Ziel eines Beratungshilfeprojekts in der Ukraine.

Wirtschaft | Konsum

Risikomanagement in Flusseinzugsgebieten

In den 1970iger Jahren hatten die Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie die Zahl der Störfälle in Industrieanlagen durch Defizite in der Unfallprävention erschreckende Dimensionen angenommen. Das UBA griff diese Problematik auf und erarbeitete in den Folgejahren eine umfassende Strategie zum Risikomanagement für internationale Flusseinzugsgebiete.

zuletzt aktualisiert am
Wirtschaft | Konsum

Meldeweg und Meldepflichten

Ein Ereignis wird vom Betreiber an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet, weiter an das Umweltministeriums des Landes, weiter an das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt und schließlich an weitere, wie die Arbeitsschutzbehörden der Länder

Nach Paragraf 19 der Störfall-Verordnung müssen Betreiber von Betriebsbereichen nach Paragraf 3 Absatz 5a BImSchG Störfälle und bestimmte Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs der zuständigen Behörde mitteilen. Von den Behörden der Länder werden diese Mitteilungen und ihre Analysen der Störfälle an das Bundesumweltministerium und an die an die ZEMA weitergeleitet.

zuletzt aktualisiert am
Wirtschaft | Konsum

Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen

Ein Feuerwehrmann hält den Schlauch, aus dem Schaumlöschmittel quillt, im Hintergrund ist Feuer

Im Jahr 1993 hat die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen (ZEMA) im Umweltbundesamt ihre Arbeit aufgenommen. Durch die ZEMA werden alle nach der Störfall-Verordnung meldepflichtigen Ereignisse erfasst, ausgewertet und in einer Datenbank sowie Jahresberichten veröffentlicht.

zuletzt aktualisiert am

Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen

Unternehmen müssen seit 1991 Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen bei den Landesbehörden melden. Bisher wurden zwischen 11 und 41 derartige Ereignisse pro Jahr gemeldet. Die häufigsten Ursachen im Jahr 2023 waren Reparaturarbeiten und Bedienfehler, technische Fehler sowie System- und Auslegungsfehler. Die häufigsten Folgen waren Freisetzungen von gefährlichen Stoffen.

zuletzt aktualisiert am
Wirtschaft | Konsum

Anlagensicherheit

Ziel von Anlagensicherheit und Störfallvorsorge ist es, Störungen in Anlagen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, zu verhindern. Die Auswirkungen von Störungen, die dennoch eintreten, gilt es für Mensch und Umwelt zu begrenzen. Bei diesen Arbeiten orientiert sich das Umweltbundesamt am Leitbild der "Nachhaltigen Produktion".

zuletzt aktualisiert am
Wirtschaft | Konsum

Stand der Sicherheitstechnik

Beschaffenheit und Betrieb einer Anlage, die der Störfall-Verordnung unterliegt, müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Dies gilt sowohl für technische Vorkehrungen als auch organisatorische Maßnahmen. In Gutachten und Arbeitshilfen wird diese Grundsatzanforderung erläutert und weiter konkretisiert.

zuletzt aktualisiert am
Kurzlink: www.uba.de/t4329de