Ihr Ansprechpartner sollte zunächst immer die zuständige untere Bodenschutzbehörde sein. Diese ist meistens bei der Umweltverwaltung Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt angesiedelt. Dort ist man mit den lokalen Gelegenheiten und den Einzelfällen am besten vertraut. Sollte man Ihnen dort nicht helfen können, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Landesumweltämter bzw. Landesanstalten für Umwelt.