Was ist unter einer befallsunabhängigen Dauerbeköderung mit Antikoagulanzien zu verstehen?
Ausführliche Informationen zur befallsunabhängigen Dauerbeköderung mit antikoagulanten Rodentiziden finden Sie hier.
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Die Verwendung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien ohne einen festgestellten Nagetierbefall ist gemäß der „Guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“ grundsätzlich verboten. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Einrichtung einer strategischen befallsunabhängigen Dauerbeköderung an Eindring- und Einniststellen in und um Gebäude zulässig sein. Die …
Eine offene Auslegung von Fraßködern mit Antikoagulanzien zur Bekämpfung von Nagetieren ohne Köderstationen ist grundsätzlich untersagt. Nur geschulten berufsmäßigen Verwendern wie zum Beispiel ausgebildeten Schädlingsbekämpfer/innen ist eine Köderausbringung ohne Köderstationen in geschützten Bereichen, zu denen Nicht-Zieltiere keinen Zugang haben, weiterhin gestattet. Hierzu zählen unter anderem …
Um antikoagulante Rodentizide rechtskonform, sicher und wirksam anzuwenden, müssen die in der „Guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien“ (GfA) enthaltenen Anwendungsbestimmungen befolgt werden. Dazu gehört unter anderem, vor der Verwendung von Rodentiziden den Einsatz nicht-chemischer Bekämpfungsmethoden, wie zum Beispiel Fallen, zu prüfen. Diese …
Fallen für Mäuse und Ratten sollten bevorzugt auf den Laufwegen der Nagetiere aufgestellt werden, z. B. an Wänden und unter Möbeln oder Regalen. Als Köder eignen sich Erdnussbutter, Nougatcreme, aber auch Käse oder Speckstückchen. Idealerweise sollten die Fallen, insbesondere wenn sie gegen Ratten eingesetzt werden, zunächst ein paar Tage nicht gespannt, aber bereits mit Köder versehen aufgestellt …
… und wie man sie umweltfreundlich wieder los wird
Laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) werden grundsätzlich alle Säugetiere unter besonderen Schutz gestellt. Folgende Mäuse- und Rattenarten sind nach Anlage 1 BArtSchV hiervon ausgenommen und dürfen somit bekämpft werden: Hausmaus (Mus musculus), Wanderratte (Rattus norvegicus), Hausratte (Rattus rattus), Schermaus (Arvicola terrestris), Rötelmaus (Myodes glareolus), Erdmaus (Microtus …