Nr.: 1/26Fachinformation Trinkwasser und Badebeckenwasser

Liebe Leserin, lieber Leser,

mit der am 24.06.2023 neugefassten Trinkwasserverordnung wurden erstmalig Grenzwerte für per- und polyfluorierte Verbindungen (PFAS) eingeführt, welche mit dem Parameter Summe PFAS-20 ab dem 12. Januar 2026 verbindlich einzuhalten sind. Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Umweltbundesamt eine Empfehlung nach Anhörung der Trinkwasserkommission zum „Umgang mit Abweichungen in Bezug auf die Parameter Summe PFAS-20 und Summe PFAS-4 – Vollzug der § 62 bis 68 TrinkwV " erarbeitet und veröffentlicht hat.

Aufgrund der Komplexität der Thematik wird das Umweltbundesamt ein Excel-Tool auf seiner Trinkwasser-Homepage veröffentlichen, dass eine zusätzliche automatisierte Hilfestellung für die zuständigen Behörden geben kann. Dies wird zeitnah in den nächsten Tagen erfolgen und per Newsletter angekündigt werden.

Die Empfehlung des Umweltbundesamtes wurde auf der folgenden Internetseite veröffentlicht:

https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/rechtliche-grundlagen-empfehlungen-regelwerk/empfehlungen-stellungnahmen-zu-trinkwasser 

Ihre Abteilung "Trinkwasser- und Badebeckenwasserhygiene" des Umweltbundesamtes.

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