Seit der Novelle des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 17.07.2017 (UVPModG) zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie 2014/52/EU, ist in UVP und Vorprüfung auch zu prüfen, ob Umweltauswirkungen infolge der Anfälligkeit eines Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels auftreten können.
Ziel des vorliegenden Forschungsvorhabens war es, rechtliche und methodische Hinweise für den Vollzug zu erarbeiten, um den absehbaren Fragen des Vollzuges bei der Anwendung dieser neuen Regelung zu begegnen. Als Ergebnis des Vorhabens wurden Empfehlungen entwickelt (siehe Kapitel 8 des Schlussberichtes). Diese richten sich vorrangig an Vollzugsbehörden, Vorhabenträger und Gutachterbüros.