Praxis der Sortierung und Verwertung von Verpackungen im Sinne des § 21 VerpackG 2020/2021
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet die dualen Systeme in § 21 finanzielle Anreize zu schaffen, um hochgradig recyclingfähige Verpackungen zu fördern. Bei der Ermittlung der Recyclingfähigkeit ist die Praxis der Sortierung und Verwertung zu berücksichtigen. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die für die Jahre 2020 und 2021 ermittelte Praxis der Sortierung und Verwertung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, wenn diese in den vorgesehenen Entsorgungsweg gelangen (gelbe Tonne/gelber Sack, Altglas, Altpapier). Die Ergebnisse wurden mittels einer umfangreichen Erhebung ermittelt und dienen als wissenschaftliche Grundlage für den „Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ (§ 21 Abs. 3 VerpackG).