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Konkretisierungsstrategien für Art. 2 der UN-Klimarahmenkonvention
Artikel 2 wurde als integraler Bestandteil der Klimarahmenkonvention mit Zustimmung der an den Verhandlungen beteiligten Nationen angenommen und lässt, obschon er das ultimative und universelle Ziel des globalen Klimaregimes formuliert, noch Spielraum für konfliktträchtige Konkretisierungen. Die Spezifizierung dieses weltweit verbindlichen Klimaschutzziels ist gleichwohl besonders dringlich angesichts besorgniserregender Umweltszenarien, die sich aus den wissenschaftlichen Projektionen des Klimawandels und dessen Folgen ergeben. Entsprechende Spezifizierungsbemühungen müssen allerdings Kriterien der Angemessenheit und Fairness genügen, da hierbei im großen Maße gesellschaftliche Implikationen zu berücksichtigen sind.