Deutsches Treibhausgasinventar 1990 - 2003
Nationaler Inventarbericht 2005
Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention ist Deutschland seit 1994 dazu verpflichtet, Emissionsinventare zu Treibhausgasen zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Februar 2005 ist die internationale Staatengemeinschaft erstmals verpflichtet, verbindliche Handlungsziele und Umsetzungsinstrumente für den globalen Klimaschutz zu realisieren. Hieraus ergeben sich sehr weitreichende Verpflichtungen für die Erstellung, die Berichterstattung und die Überprüfung von Emissionsinventaren. Durch die europäische Umsetzung des Kyoto- Protokolls mit der Verabschiedung der EU Entscheidung 280/2004 sind diese Anforderungen bereits im Frühjahr 2004 für Deutschland rechtsverbindlich geworden.
Deutsches Treibhausgasinventar 1990 - 2002
Nationaler Inventarbericht zum deutschen Treibhausgasinventar 1990 - 2004
Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar 1990 - 2005
Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar 1990 - 2006
Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar 1990 - 2007
Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2010
Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2011
Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2012
Verlag Umweltbundesamt Dateigröße 3,05 MB Druckversion nicht verfügbar