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Chemikalien, Wasser

Bewertung wassergefährdender Stoffe

Überlegungen zum wasserrechtlichen Anlagenbegriff hinsichtlich des Anlagenvolumens und der Bestimmung der Gefährdungsstufen gemäß § 6 Muster-VAwS


Die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 19g Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden in § 2 (1) der Muster-Anlagenverordnung (Muster-VAwS) folgendermaßen definiert: Anlagen sind selbständige und ortsfeste oder ortsfest benutzte Funktionseinheiten. Betrieblich verbundene unselbständige Funktionseinheiten bilden eine Anlage.  Allgemeine Anforderungen an alle wasserrechtlichen Anlagen sind in § 3 Muster- VAwS formuliert. Allerdings müssen sie durch besondere Anforderungen ergänztbzw. im Sinne der Verhältnismäßigkeit modifiziert werden.   

 

 


Reihe LTwS (Reihe geschlossen) | 28 Seitenzahl 30 Erscheinungsjahr Autor(en) D. Rottgardt, H.-P. Lühr Sprache Deutsch Verlag Umweltbundesamt Dateigröße 88,82 kB Druckversion nicht verfügbar

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