Gewässer sind immer stärker vom Eintrag zahlreicher Mikroverunreinigungen betroffen. Eine Quelle davon sind Arzneimittel. Schon 2013 hatte die Umweltministerkonferenz daher den Beschluss gefasst, Vorschläge zu erarbeiten, mit welchen Regelungen die Hersteller von Arzneimitteln angemessen an den Kosten von Maßnahmen zur Reduzierung von Mikroschadstoffen in den Gewässern beteiligt werden können.
Das vorliegende Gutachten greift diesen Beschluss auf. Es prüft das Instrument einer Arzneimittelabgabe und identifiziert mögliche Ansatzpunkte für eine arzneimittelbezogene Abgabe einschließlich ihrer ökonomischen Wirkungen und der jeweiligen rechtlichen Zulässigkeit. Es zeigt auch die jeweiligen Restriktionen auf.