„Eine der Art und Beschaffenheit des Abfalls entsprechende hochwertige Verwertung ist anzustreben“ heißt es in § 5 Abs. 2 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) von 1994. Damit wird neben der allgemeinen Hierarchie Vermeidung-Verwertung-Beseitigung auch innerhalb der Verwertung eine Unterscheidung in mehr oder weniger hochwertige Verwertungen gemacht.
Abfall | Ressourcen
Ableitung von Kriterien zur Beurteilung einer hochwertigen Verwertung gefährlicher Abfälle
Seitenzahl
111
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Jürgen Giegrich, Axel Liebich, Horst Fehrenbach
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
202 35 310
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
1731 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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