Die Energiewirtschaft hat ihre Treibhausgasemissionen 2019 deutlich reduziert, um 49,6 Millionen Tonnen oder 16,6 Prozent. Drei wesentliche Faktoren führten zu dieser Minderung: (1) ein verringerter Einsatz von emissionsintensiven Kohlekraftwerken zugunsten von Gaskraftwerken. Hier macht sich neben niedrigen Weltmarktpreisen für Gas vor allem die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels bemerkbar, die zu höheren CO2-Preisen geführt hat. In der Folge war der Betrieb von Gaskraftwerken wieder wirtschaftlicher. (2) 2019 wurden Steinkohlekraftwerke mit insgesamt 3,5 Gigawatt Leistung stillgelegt oder in die Netzreserve überführt. Die 2019 in die Sicherheitsbereitschaft übernommenen Braunkohle-Kraftwerksblöcke haben ebenfalls zur Minderung beigetragen. (3) Weiterhin ist 2019 der Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion deutlich gestiegen. Grund dafür ist allerdings nicht in erster Linie der Bau neuer Anlagen, sondern ein besonders wind- und sonnenreiches Wetter.
Demgegenüber stiegen die Emissionen der Haushalte und des Sektors Gewerbe, Handel und Dienstleistungen um sieben Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bzw. 9,4 Prozent. Diese Steigerung ist insbesondere durch einen gestiegenen Heizölabsatz in Folge niedriger Heizölpreise bedingt.
Nach dem deutlichen Rückgang 2018 sind auch die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors 2019 wieder leicht gestiegen. Mit 165,5 Mio. t CO2-Äquivalenten liegen sie um knapp ein Prozent über dem Vorjahreswert und damit auch wieder oberhalb des Wertes von 1990. Getrieben wird diese Entwicklung weiterhin durch den Straßenverkehr. Durch höheren Fahrzeugbestand sowie Zuwächse der Verkehrsleistung stiegen Kraftstoffabsatz und damit die Emissionen gegenüber dem Vorjahr (um 1,2 Prozent gegenüber 2018). Effizienzverbesserungen neuer Kraftfahrzeuge konnten den Anstieg der Emissionen des Verkehrs damit nur dämpfen, nicht aber verhindern.
Durch das Ende des Steinkohlebergbaus 2018 sanken die sogenannten „diffusen“ Treibhausgasemissionen, z. B. durch die Freisetzung von Grubengas, um 1,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente oder 16,4 Prozent.
Leichte Rückgänge konnten auch im Bereich der industriellen Prozesse erreicht werden. Hier sanken die Emissionen um drei Prozent bzw. 1,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, vor allem durch verminderte Emissionen insbesondere in der Stahlindustrie.
In der Landwirtschaft sanken die Treibhausgasemissionen ebenfalls leicht um 0,65 Millionen Tonnen auf 61,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Hier setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Weiterhin wurde weniger Mineraldünger eingesetzt und die Tierbestände nahmen ab.
Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: "Diese Trends verdeutlichen, was in den kommenden Jahren gelingen muss: Ein rascher Ausbau der erneuerbaren Energien ist notwendig, und in den Sektoren Verkehr, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft müssen endlich Durchbrüche zum Klimaschutz gelingen. Nur so können wir unsere ambitionierteren Klimaziele erreichen."
Emissionen nach Treibhausgasen
Mit fast 88 Prozent dominiert auch 2019 Kohlendioxid (CO2) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH4) mit sechs Prozent und Lachgas (N2O) mit 4,3 Prozent, dominiert durch den Bereich der Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 32,4 Prozent, Methan um 58,2 Prozent und Lachgas um 45,9 Prozent.
Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,7 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Seit 1995 sind die fluorierten Treibhausgasemissionen um 18,2 % gesunken. Die Entwicklung der F-Gas-Gruppen verläuft weniger einheitlich: In Abhängigkeit von der Einführung neuer Technologien, sowie der Verwendung dieser Stoffe als Substitute, sanken die SF6- bzw. FKW-Emissionen seit 1995 deutlich, wohingegen die H-FKW-Emissionen seitdem erheblich anstiegen. Die Emissionen des fluorierten Gases Stickstofftrifluorid (NF3) stiegen auf niedrigem Niveau seit 1995 an.
Hintergrund: Lastenteilungsentscheidung (Effort-Sharing-Decision, ESD)
Mit den Rechtsvorschriften zur Lastenteilung wurden für die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen in den Zeiträumen 2013-2020 und 2021-2030 festgelegt. Diese Ziele betreffen Emissionen aus den meisten Sektoren, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, so die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall, aber auch Teile des Industriesektors.
Die genaue Berechnung der für die ESD relevanten Emissionen und damit auch der etwaig nötigen Zukäufe von Zertifikaten erfolgt durch die EU-Kommission. Neben Gutschriften aus Vorjahren und einem Zukauf von Zertifikaten kann eine Überschreitung auch mit möglichen Einsparungen im Jahr 2020 verrechnet werden.
Weitere Informationen
Die Änderungen gegenüber der veröffentlichten ersten Schätzung der THG-Emissionen für 2019 (siehe Pressemitteilung 11/2020 vom 16.03.2020) gehen auf Aktualisierungen der damals nur vorläufigen statistischen Informationen zurück.
Die offizielle Schätzung für die Emissionen 2020 wird das UBA gemäß Klimaschutzgesetz Mitte März 2021 vorstellen.