Behörden des Bundes achten bei Beschaffungen auf Energieeffizienz
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV-EnEff) verpflichtet die Behörden des Bundes bereits seit 2008, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Kriterien zur Energieeffizienz vorzugeben. Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift ist am 25. Januar 2017 in Kraft getreten.