Stadtverträgliche Geschwindigkeiten im Straßenverkehr leisten auf vielen Ebenen einen wichtigen Beitrag für mehr Umwelt- und Lebensqualität in den Städten und Gemeinden. Auch das Umweltbundesamt empfiehlt Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit. Bislang schränkt allerdings das Straßenverkehrsrecht die Flexibilität der Kommunen, solche Maßnahmen angemessen und auf die örtlichen Problemlagen bezogen anordnen zu können, noch erheblich ein. Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen ist nur für wenige konkret definierte Ausnahmetatbestände zulässig, die zudem umfassend begründet werden müssen. Die im Juli 2021 gegründete kommunale Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ engagiert sich auf Bundesebene für eine entsprechende Änderung des Rechtsrahmens, unterstützt unter anderem durch den Deutschen Städtetag und die Agora Verkehrswende. Sie vertritt mittlerweile über 390 Kommunen, in denen mehr als 25 Millionen Menschen leben.
Neben ihren Aktivitäten auf der bundespolitischen Ebene plant die Initiative, im Rahmen der EUROPÄISCHEN MOBILITÄTSWOCHE 2023 in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ihr Anliegen breit in die Öffentlichkeit zu tragen. Dies soll durch Verkehrsversuche (gemäß der entsprechenden StVO-Regelung) in möglichst vielen Kommunen erfolgen, bei denen es darum geht, an ganz unterschiedlichen Orten mit unterschiedlichen Begründungen Tempo 30 zu erproben.
Um diese Idee vorzustellen, aber auch, um über die weiteren aktuellen Entwicklungen und Aktivitäten der Initiative zu informieren, findet am 2. Februar 2023, 16:00-18:30, eine Online-Konferenz für alle interessierten Kommunen statt. Nähere Informationen zu Programm, Anmeldung und Zugangslink finden Sie auf der Webseite der Initiative „Lebenswerte Städte“.