Die europäische Nitratrichtlinie (EU-RL 91/676/ EWG) hat das Ziel Verunreinigungen des Grundwassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge zu vermeiden. Mitgliedsstaaten müssen Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratkonzentrationen über 50 mg/l zu verhindern. Dies ist seit 2016 auch Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (BReg 2016).
Seit 2008 liegt der Anteil der Messstellen, die den Grenzwert überschreiten, zwischen 15 und 19 %. Auch der Anteil der Messstellen mit einer erhöhten Nitratkonzentration über 25 mg/l stagniert seit 2008 bei etwa 33–38 %. Die Nitratbelastung des Grundwassers bleibt damit weiterhin zu hoch. Der beobachtete Anstieg in 2024 ist dabei jedoch nicht auf eine tatsächliche Verschlechterung der Belastungssituation, sondern auf Änderungen der zur Auswertung herangezogenen Messstellen des EUA-Messnetzes zurückzuführen.
Das zentrale Element zur Umsetzung der Nitratrichtlinie ist die Düngeverordnung (DüV). Überarbeitungen der DüV erlauben unter anderem belastete Gebiete gesondert auszuweisen und dort strengere Bewirtschaftungsauflagen geltend zu machen. Daneben baut Deutschland seit 2019 ein nationales Monitoringprogramm auf, das jährlich Aussagen über die Nährstoffbelastung und die Wirkung der Maßnahmen der DüV ermöglichen soll. Rechtliche Grundlage für dieses Wirkungsmonitoring soll zukünftig eine Monitoringverordnung bilden.