1996

Hochofen sprüht Funken und Feuer.zum Vergrößern anklicken
Das Umweltbundesamt unterstützt weltweit die Umsetzung von BVT-Standards.
Quelle: industrieblick / Fotolia.com

1996 neu: Industrieanlagen müssen „Beste Verfügbare Techniken“ einsetzen, um Luft, Wasser und Boden zu schützen. Die Wasserhaushaltsgesetz-Novelle regelt die Abwasserreinigung. Und das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz tritt in Kraft. Das UBA startet seine Umfrage „Umweltbewusstsein in Deutschland“ und informiert zu lärmarmen Baumaschinen. Der UBA-Umzug nach Dessau wird gesetzlich festgelegt.

Inhaltsverzeichnis

 

Industrieanlagen müssen „Beste Verfügbare Techniken“ einsetzen, um die Umwelt zu schützen

Mit der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (⁠IVU-Richtlinie⁠) wird erstmals EU-weit eine integrierte Genehmigungspflicht für besonders umweltrelevante Industrieanlagen eingeführt. Das Ziel: ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen und dazu Emissionen in die Umweltmedien Luft, Wasser und Boden zu vermeiden oder, wo dies nicht möglich ist, weitgehend zu vermindern. Unter Leitung des Europäischen IVU-Büros werden in europäischen Arbeitsgruppen, die sich aus Fachleuten der EU-Mitgliedstaaten, Industrie- und Umweltverbänden zusammensetzen, die „Besten Verfügbaren Techniken“ (BVT) für die 33 betroffenen industriellen Sektoren erarbeitet und in „BVT-Merkblättern“ zusammengestellt. Alle betroffenen Industrieanlagen müssen die BVT einsetzen und eine entsprechende Genehmigung vorweisen können. In deutschen Expertengruppen unter Federführung des Umweltbundesamtes entwickeln Fachleute für die betroffenen industriellen Sektoren deutsche Beiträge für die BVT-Merkblätter und begleiten die Erarbeitung der Merkblätter konstruktiv und kritisch.

 

Gute Nachricht für Flüsse und Seen: Wasserhaushaltsgesetz-Novelle regelt Abwasserreinigung

Seit der 6. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz 1996 müssen alle Abwassereinleitungen nach dem EG-rechtlich geforderten "Stand der Technik" gereinigt werden. Für die Festlegung der dazugehörigen Grenzwerte wird eine Rechtsverordnungsermächtigung in das Gesetz aufgenommen. Noch im Dezember 1996 verabschiedet das Bundeskabinett die Abwasserverordnung. Unterstützt vom ⁠UBA⁠ wird damit ein weiterer Fortschritt bei der Reinhaltung der Gewässer und der Weiterentwicklung moderner, auch exportrelevanter Umwelttechnologie geleistet.

 

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz tritt in Kraft

Das neue Gesetz legt Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft fest. Oberstes Gebot: Müll vermeiden. Zweitbeste Lösung: Abfälle stofflich verwerten oder zur Gewinnung von Energie nutzen. Wozu das Ganze? Um natürliche Ressourcen dauerhaft zu schonen.

 

Das UBA startet seine regelmäßige Umfrage „Umweltbewusstsein in Deutschland“

Das gehört auch zur Umweltpolitik: das Bewusstsein der Bevölkerung für Umweltthemen schärfen. Aufklären, informieren, beraten und bilden. Eine wichtige Grundlage für Umweltpolitik, Umweltbildung und Umweltkommunikation bildet die Repräsentativumfrage, die das ⁠UBA⁠ alle 2 Jahre durchführt. So erhält das UBA einen guten Überblick über den Stand des Umweltbewusstseins oder z.B. das Einkaufsverhalten, die Verantwortungsbereitschaft in der Bevölkerung. Die Ergebnisse der regelmäßigen Umfrage sind ein wichtiger ⁠Indikator⁠ dafür, ob und wie die umweltpolitischen Instrumente wirken. Die Daten stehen für Sekundäranalysen zur Verfügung, und zwar über das GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften.

 

Die Baulärmtage ´96

1996 veranstaltet das Umweltbundesamt in Dessau die Baulärmtage, an denen 17 Aussteller mehr als 40 lärmarme Baumaschinen und -geräte präsentieren. Die Umweltministerin Dr. Angela Merkel betont in Ihrer Eröffnungsrede, dass es nun für alle gängigen Maschinenarten mindestens eine lärmarme Version gibt. Damit kann der Nachweis erbracht werden, dass Baustellen somit ausschließlich mit lärmarmen Baumaschinen betrieben werden können.

 

UBA-Umzug nach Dessau wird gesetzlich festgeschrieben

Alle Parteien stimmen im Deutschen Bundestag für Dessau als neuen Standort für das ⁠UBA⁠. Das Kabinett hat dies schon 1995 vorbereitet, dort wird unter Vorsitz des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl (CDU) die Verlegung dreier Bundesbehörden von West nach Ost beschlossen - und zwar mit Blick auf den Regierungsumzug von Bonn nach Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht zieht von Berlin nach Leipzig, das Bundesarbeitsgericht von Kassel nach Erfurt und das UBA von Berlin nach Dessau.