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Die wichtigsten Fakten
- Nur rund 8 % der deutschen Bäche und Flüsse waren 2021 in einem mindestens „guten“ ökologischen Zustand oder hatten ein mindestens gutes ökologisches Potenzial.
- Laut europäischer Wasserrahmenrichtlinie sollten bis zum Jahr 2015 mit Fristverlängerung bis 2027 alle Flüsse mindestens in einem „guten“ ökologischen Zustand oder Potenzial sein.
- Die Zeit bis 2027 muss genutzt werden, die anspruchsvollen Ziele zu erreichen.
- Die bereits ergriffenen Maßnahmen benötigen mehr Zeit, um zu wirken. Außerdem sind weitere Maßnahmen erforderlich.
Welche Bedeutung hat der Indikator?
Gewässer sind wichtige Bestandteile der Umwelt. Dabei werden die Landschaften abseits der Küsten vor allem von Flüssen geprägt. Deren Zustand hatte sich in der Vergangenheit enorm verschlechtert. Durch den Wasserbau der letzten Jahrhunderte gilt heute etwa die Hälfte aller Fließgewässer (Wasserkörper) als „erheblich verändert“. Industrie, Haushalte und Landwirtschaft belasteten die Flüsse zudem mit Schad- und Nährstoffen.
Die Gewässerbelastungen führen zu einer Veränderung der ursprünglichen Artenzusammensetzung. Der Indikator bildet vor allem ab, wie sehr die vorgefundene Zusammensetzung der Arten in den Flüssen der ursprünglichen Zusammensetzung entspricht. Je näher die Artenvielfalt am ursprünglichen Zustand ist, desto besser ist der ökologische Zustand und desto leistungsfähiger ist das Gewässer. Das ökologische Potenzial wird hingegen bei erheblich veränderten oder künstlichen Wasserkörpern angegeben, da ein Vergleich mit der natürlichen Artenzusammensetzung in diesen Gewässern nicht möglich ist.
Wie ist die Entwicklung zu bewerten?
Im Jahr 2021 ist der Anteil der Fließgewässer in mindestens gutem ökologischem Zustand oder mit mindestens gutem ökologischen Potenzial gegenüber 2015 leicht um etwa 1 % gestiegen. Zuletzt lag ihr Anteil bei knapp 8 %. Der wichtigste Grund: Gestörte Artengemeinschaften benötigen Zeit, um sich zu erholen. Dies wurde zunächst unterschätzt. Der Anteil der Fließgewässer in „schlechtem“ Zustand ging zwischen 2015 und 2021 weiter zurück. Gleichzeitig stieg der Anteil der Fließgewässer mit „mäßigem“ ökologischen Zustand leicht an.
Im Jahr 2000 wurde die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, EU-RL 2000/60/EG) beschlossen. In ihr wurde das Ziel festgelegt, dass alle Gewässer in Europa spätestens 2027 einen guten oder sehr guten Zustand aufweisen sollen. Die Bundesländer erstellen Bewirtschaftungspläne, in denen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität festgelegt werden. Das Ziel für 2021 wurde nicht nur in Deutschland für die meisten Flüsse deutlich verfehlt. Es gilt nun, den gemäß WRRL aktuellen und folgende Bewirtschaftungszyklen zu nutzen, um die anspruchsvollen Ziele so bald als möglich zu erreichen.
Wie wird der Indikator berechnet?
Der „ökologische Zustand“ eines Flusses wird im Wesentlichen auf Basis des Vorkommens verschiedener Arten bestimmt. Diese werden mit dem Bestand verglichen, der natürlicherweise in dem entsprechenden Gewässertyp vorhanden wäre. Je nach Grad der Abweichung werden fünf Zustandsklassen von „sehr gut“ bis „schlecht“ vergeben. Bei künstlichen und erheblich veränderten Gewässern wird das „ökologische Potenzial“ bewertet. Das höchste Potenzial liegt vor, wenn alle Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Qualität getroffen wurden, welche die Nutzungen nicht signifikant negativ beeinträchtigen. Die Einstufung ist in der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV 2016) geregelt.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Ökologischer Zustand der Fließgewässer".