Workshop zur rechtlichen Stärkung nachhaltigen Konsums
Am 26. März 2015 findet der UBA-Workshop "Stärkung nachhaltigen Konsums im Bereich Produktnutzung durch Anpassungen im Zivilrecht und Öffentlichen Recht" in Berlin statt. Es werden Ergebnisse des gleichnamigen Forschungsprojektes vorgestellt und diskutiert.
Workshop zur rechtlichen Stärkung nachhaltigen Konsums im Bereich der Produktnutzung
Eine kurze Lebensdauer und mangelnde Reparierfähigkeit von Produkten führen zu einem erhöhten Ressourcenverbrauch und Abfallaufkommen. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf die Umwelt aus, sondern beeinträchtigt auch Verbraucherinteressen. Aus rechtlicher Sicht stellt sich das Problem, dass nachhaltiger Konsum nicht einem einzelnen Rechtsgebiet zugeordnet werden kann. Nachhaltiger Konsum tangiert sowohl das Zivilrecht als auch das Öffentliche Recht und bildet eine Schnittstelle zwischen dem Verbraucher- und Umweltrecht.
Das UBA hat daher das Projekt „Stärkung nachhaltigen Konsums im Bereich Produktnutzung durch Anpassungen im Zivilrecht und Öffentlichen Recht“ in Auftrag gegeben. Das Forschungsteam aus Frau Prof. Schlacke, Herr Prof. Tonner und Herr Prof. Gawel erarbeiten rechtliche Instrumente im Bereich des Zivilrechts und des Öffentlichen Rechts, die für die Verbraucher wirksame Anreize für einen nachhaltigeren Konsum setzen. Die rechtswissenschaftlichen Vorschläge werden zusätzlich im Rahmen einer institutionenökonomischen Analyse auf ihre Wirksamkeit überprüft.
Auf dem Workshop „Stärkung nachhaltigen Konsums im Bereich Produktnutzung durch Anpassungen im Zivilrecht und Öffentlichen Recht“ am 26. März 2015 von 9:30 Uhr bis 17:30 Uhr im Presse- und Besucherzentrum des Bundespresseamtes werden Ergebnisse des Projektes vorgestellt, um sie im Anschluss zu diskutieren. Nähere Informationen zum Programm und zur Anreise entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer.
Anmeldung bis 18. März 2015 unter iup@uni-muenster.de