Umweltdeklaration von Bauprodukten

Umweltdeklarationen für Bauprodukte erleichtern die Auswahl und Dokumentation von Produkten beim Bauen. Sie liefern somit die Grundlage für Ökobilanzen.

Inhaltsverzeichnis

 

Der Zweck einer Umweltdeklaration für Bauprodukte

Umweltdeklarationen (Environmental Product Declarations, EPD) für Bauprodukte bieten wichtige Informationen zu Produkten und Ihrer Anwendung. Sie erleichtern die Materialauswahl beim Bauen und sind Grundlage für die Dokumentation der im Gebäude verbauten Baustoffe (z. B. mittels Gebäudepass). Sie können für Ökobilanzen genutzt werden und helfen so, Gebäude ökologischer zu planen und bauen. EPD für Bauprodukte sind deswegen Teil des Konzeptes zum Nachhaltigen Bauen der Bundesregierung. Neben dem Bewertungssystem Nachhaltgies Bauen des Bundes (BNB) greifen eine Vielzahl weiterer behördlicher und auch privater Aktivitäten auf EPD zurück.

 

Aufbau einer EPD

EPD bestehen aus den Bestandteilen Produktbeschreibung, Ökobilanzangaben und Vorlage von notwendigen Nachweisen und Prüfungen:

  • Produktbeschreibung (Benennung und Charakterisierung des Produkts, Inhaltsstoffangaben, Umwelt- und Gesundheitsbezogene Informationen aus dem Produktlebensweg, insbesondere Auswirkungen während der Nutzungsphase im eingebauten Zustand auf Innenraumluft, Boden und Grundwasser, äußere Umwelt, ggf. Trinkwasser)
  • Ökobilanzangaben (ausgewählte Parameter aus Sach- und Wirkungsbilanz, z.B. die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen, auf Basis abgestimmter funktioneller Einheiten, Energie- und Transportmodelle, weiterer Systemgrenzen
  • Vorzulegende Nachweise, Prüfzeugnisse.

Die sachlichen und technischen Grundlagen der EPD müssen nachprüfbar sein und den Anforderungen der ISO 14025 für Umweltzeichen, der ISO 21930 für EPD von Bauprodukten und der präzisierenden EN 15804 über Produktkategorieregeln (PCR) für Bauprodukt-EPD entsprechen.
Letztere wird vom CEN/TC 350 – neben weiteren Normen zur ⁠Nachhaltigkeit⁠ von Bauwerken – unter Mitarbeit des ⁠UBA⁠ gepflegt und weiterentwickelt.

 

Erarbeitung und Qualitätssicherung von EPD

Der Prozess der Erarbeitung und Qualitätssicherung einer EPD erfolgt privatrechtlich organisiert in drei getrennten Stufen, in Deutschland maßgeblich beim Institut für Bauen und Umwelt – IBU e.V.:

  • Stufe I: Ein Produktgruppen-Panel diskutiert und entscheidet übergreifende Angelegenheiten, insbesondere über Produktbenennungen und Abgrenzungen zu anderen Produkten oder Produktgruppen, ggf. notwendige Konkretisierungen der zu deklarierenden Angaben und zur Ökobilanz, Festlegung der vorzulegenden Prüfungen. Das Produktgruppen-Panel ist offen für die interessierten Kreise.
  • Stufe II: Hersteller oder Herstellergruppen stellen Informationen entsprechend den allgemeinen Anforderungen für die konkreten Produkte oder Produktgruppen bereit.
  • Stufe III: Unabhängige Dritte prüfen die Umweltdeklaration, zusätzlich möglich ist eine Zertifizierung der Umweltdeklaration durch eine Zertifizierungsstelle.


Alle Anbieter von EPDs sollten weitere Anforderungen erfüllen:

  • Die Prüfung der Ökobilanz-Daten erfolgt durch unabhängige Dritte,
  • Eine kontinuierliche Berichterstattung und Veröffentlichung des Programms und der Ergebnisse ist sichergestellt,
  • Festlegung einer zeitlichen Befristung der Programmanforderungen.

Mit oben beschriebenen Zielen ergibt sich ein öffentliches Interesse, um Transparenz, Neutralität und Zuverlässigkeit der Umweltdeklarationen zu unterstützen. Das ⁠UBA⁠ ist im Sachverständigenausschuss des Instituts für Bauen und Umwelt e.V. an den Stufen I und III beteiligt. Darüber hinaus lässt das UBA aktuell Potenziale für eine weitere inhaltliche Entwicklung der EPD erforschen.

 

Europäische Entwicklungen

Andere etablierte EPD-Programme gibt es unter anderem in Frankreich und Schweden, in fast allen europäischen Ländern werden zurzeit neue EPD-Systeme gegründet. Um dabei innerhalb der Rahmenbedingungen der EN 15804 eine gewisse Einheitlichkeit zu gewährleisten, wurde von den großen europäischen EPD-Programmen die "ECO Platform" ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist, eine Übereinkunft für eine europäische Kern-EPD für Bauprodukte zu definieren.