Nur einige Bundesländer sind der Aufforderung der Bundesregierung gefolgt und haben verbindliche Regelungen vergleichbar der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen“ aus dem Jahr 2008 oder dem „Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten“ aus dem Jahr 2010 in Kraft gesetzt. Oft sind Vorgaben unverbindlich oder zu abstrakt, um in der Praxis erfolgreich angewandt zu werden. Oder sie umfassen nur wenige Produktgruppen.
Vorreiter sind die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, aber auch Nordrhein-Westfalen, wie eine aktuelle Auswertung im Auftrag des UBA zeigt.