Im "Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister" haben sich Deutschland und die EU sowie einige weitere Staaten dazu verpflichtet, Register über die Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen aufzubauen und zu betreiben. In Deutschland gibt es ein solches Register seit 2009. Die Betriebe sind zur Meldung von Daten verpflichtet, sobald die Menge ihrer freigesetzten Schadstoffe oder Abfälle einen bestimmten Wert überschreitet. Unter Fachbegleitung des UBA berät nun das Regionale Umweltzentrum für Mittel- und Osteuropa (REC) Länder des Westbalkans und die Republik Moldau zum Aufbau eines Registers.Das Projekt im Rahmen des Beratungshilfeprogramms läuft bis 2017. Es umfasst die Beratung von Behörden, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die Information der Öffentlichkeit und die Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen den Partnerländern.