Der Bericht stellt die Vision der Autoren für ein allgemeines Ressourcenschutzrecht des Bundes vor. Hierfür wird ein kombinierter Ansatz verfolgt, nämlich die Konzeption eines Stammgesetzes für den Ressourcenschutz sowie die Entwicklung konkreter Regelungsvorschläge für die Umsetzung des Ressourcenschutzes in verschiedenen Rechtsbereichen.
Untersucht wurde die bestehende Rechtsordnung, um die wichtigsten Bereiche zu identifizieren und zu bewerten, die bisher schon Aspekte des Ressourcenschutzes regeln. Dabei wurden Anknüpfungspunkte, um ressourcenschutzrechtliche Anforderungen an die Gewinnung sowie die Verarbeitung und Verwendung von Rohstoffen (Raumordnungs-, Planungs-, Berg-, Anlagen- und Baurecht), an die Produktgestaltung (kreislaufwirtschaftsrechtliche Produktverantwortung und Abfallvermeidung), an die Berichterstattung von Unternehmen (Wertpapierbörsen, Risikobewertung und handelsrechtliche Offenlegung), an informatorische Instrumente (UVP, EMAS, usw.) sowie an die freiwillige Selbstregulierung der Unternehmen in den jeweiligen Rechtsrahmen zu integrieren, weiterentwickelt. Zudem wurden Vorschläge erarbeitet, um Regelungslücken in einzelnen Rechtsbereichen zu schließen.
Die Autoren prüften drei geeignete methodische Ansätze zur Ausgestaltung eines allgemeinen Ressourcenschutzgesetzes und befürworten ein Gesetzeskonzept, dass die wesentlichen Ziele und Grundsätze des Ressourcenschutzes sowie eine allgemeine Pflicht zum sparsamen Umgang mit Ressourcen regelt. Es könnte darüber hinaus auch die wesentlichen Begriffe des Ressourcenschutzes einheitlich für die gesamte Rechtsordnung definieren. Ein solches Rahmenwerk könnte eine wichtige Signalwirkung für den Ressourcenschutz als staatlich verbindliche Aufgabe entfalten und als Orientierungs- und Auslegungshilfe für die spezifischen Anforderungen des Ressourcenschutzes in den jeweiligen Fachgesetzen dienen.
Die Ergebnisse der Studie können für die Umsetzung und Fortschreibung des Ressourceneffizienzprogramms der Bundesregierung (ProgRess) und der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie genutzt werden. Das Umweltbundesamt wird auch weiterhin auf dem immer wichtiger werdenden Feld des Ressourcenschutzes und insbesondere des Ressourcenschutzrechts forschen und der Bundesregierung Handlungsoptionen vorschlagen.