Die Studie „Praxis der Sortierung und Verwertung 2021/2022“ basiert auf umfangreichen Erhebungen von Sortier- und Verwertungsanlagen und beleuchtet die aktuellen Sortier- und Verwertungsinfrastrukturen von Verpackungsabfällen. Ermittelt wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verpackung sortiert und einem hochwertigen werkstofflichen Recycling zugeführt wird. Dieser Kennwert wird für verschiedene Arten von Verpackungen bestimmt. Die Analyse konzentriert sich auf das Recycling von Behälterglas, Papier/Pappe/Kartonagen und Leichtstoffverpackungen, die in der Sammlung der dualen Systeme gesammelt werden (systembeteiligungspflichtige Verpackungen).
Grundsätzlich ergaben sich bei der Prozesstechnik und den Mengenströmen keine drastischen Änderungen gegenüber dem vorherigem Bezugszeitraum.
Aktueller Stand der Technik
Des Weiteren wird der Stand der Technik der Anlagen innerhalb der ermittelten Praxis eingestuft. Dabei werden aktuelle Entwicklungen beim Recycling berücksichtigt, welche bereits im industriellen Maßstab umgesetzt sind. Hierzu zählt beispielsweise der Einsatz von Nahinfrarot-Trennern in Glasaufbereitungsanlagen oder die Verwendung von Heißwäsche in Kunststoffrecyclinganlagen. Bei PET-Verwertern (PET – Polyethylenterephthalat) ist Heißwäsche weiterhin generelle Praxis. Mittlerweile gibt es auch PE- und PP-Recycler, die das Mahlgut heiß waschen, obwohl die Wäsche weiterhin überwiegend in der Praxis kalt ausgeführt wird.
Es existieren bereits technische Ansätze im industriellen Maßstab, um die Sortierung und das Recycling von Verpackungen zu optimieren sowie die Rezyklatqualität zu erhöhen. Dennoch wurden die in 2021/2022 bestehenden technischen Möglichkeiten bei der Sortierung und Verwertung deutscher Verpackungsabfälle noch nicht vollständig ausgeschöpft. Teilweise zeigte sich eine Diskrepanz zwischen dem Stand der Technik und der aktuellen Praxis.
Einstufungen im Anhang 1 des Mindeststandards können fortgeführt werden
Die Ergebnisse der Studie dienen als wissenschaftliche Grundlage für die Fortentwicklung des „Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG“. Insbesondere werden quantitative Aussagen über die Verfügbarkeit bestehender Sortier- und Verwertungsstrukturen (Anhang 1 des Mindeststandards) getroffen sowie Änderungsvorschläge für dessen Anhänge 2 und 3 gegeben. Darüber hinaus ordnet der Bericht die von den Sortierern und Verwertern genannten Probleme bei der Trennung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen ein. Die erhobene Praxis der Sortierung und Verwertung 2021/2022 ergab, dass die Einstufungen im Anhang 1 des Mindeststandards von 2022 auch im Jahr 2023 unverändert fortgeführt werden können.
Erstmalig beinhaltet die Studie mengenbasierte Informationen über die von den Recyclinganlagen angegebenen Rezyklatanwendungen und ordnet diese im Sinne des Mindeststandards ein. Je nach Material sind die Rezyklatanwendungen verschieden. Neben Behälterglas (aus Glasscherben) und Wellpappenrohpapieren (aus faserbasierten Verpackungen) sind Spritzgussanwendungen und teilweise Extrusionsfolien (aus verschiedenen Kunststoffen) gängige Anwendungen für die beim Recycling erzeugten Rezyklate.
Erstmalig befragt wurden auch Altpapiersortieranlagen sowie Aufbereiter und Verwerter von Weißblech- und Aluminiumverpackungen zur aktuellen Prozesstechnik und zu Rezyklatanwendungen. Die Aluminiumaufbereiter und -verwerter nannten beispielsweise den Einsatz von Aluminiumrezyklat in Sekundärschmelzwerken, Feuerwerkskörpern, in der Automobilindustrie oder in Verpackungen.