Neue Stoffe in EU Beobachtungsliste für Gewässer aufgenommen

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Die EU-Kommission hat die Beobachtungsliste zur EU-Wasserrahmenrichtlinie aktualisiert.
Quelle: Barabanschikov / Fotolia

Die EU-Kommission hat die Beobachtungsliste zur EU-Wasserrahmenrichtlinie aktualisiert. Diese Liste enthält Stoffe, deren Überwachung schwierig ist oder verstärkt werden soll. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie in Gewässern an repräsentativen Probenahmestellen messen. Das Messprogramm dient der EU-weiten Datensammlung und unterstützt die Risikobewertung zur Ermittlung neuer prioritärer Stoffe.

Die Beobachtungsliste definiert ein EU-weites Messprogramm für Stoffe in der aquatischen Umwelt, für die keine ausreichenden Daten aus der Gewässerüberwachung vorliegen. Ausgewählt werden Stoffe, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten verwendet werden, in die Gewässer gelangen können und für die es Probleme bei der Überwachung gibt, z.B. weil die Bestimmungsgrenzen sehr niedrig sind. Die Beobachtungsliste enthält maximal 14 Stoffe oder Stoffgruppen zusammen mit Angaben zur Überwachungsmatrix (z.B. Wasser oder Sediment), zu Analysemethoden und Nachweisgrenzen. Sie muss alle 2 Jahre aktualisiert werden. Ein ⁠Stoff⁠ darf maximal 4 Jahre auf der Liste verbleiben. 

Im vergangenen Jahr hat die EU-Kommission die Daten zur ersten Beobachtungsliste ausgewertet. Diese erste Auswertung zeigt, dass mit der Beobachtungliste sehr zielgerichtet EU-weit Daten zu Konzentrationen von bisher selten in den Gewässern der EU überwachten Stoffen ermittelt werden können. Auf der ersten Liste fanden sich die hormonell wirksamen Chemikalien 17-alpha-Ethinylöstradiol (EE2), 17-beta-Östradiol (E2) und Östron (E1), die ⁠Pflanzenschutzmittel⁠ Methiocarb und Neonicotinoide sowie bestimmte („Makrolid-„) Antibiotika. Diese Stoffe finden sich auch auf der zweiten Beobachtungsliste. Für die Pflanzenschutzmittel Triallat und Oxadiazon, das in Verbraucherprodukten eingesetzte Antioxidans 2,6-Ditert-butyl-4-methylphenol, den in Sonnencremes eingesetzten UV-Filter 2-Ethylhexyl-4-methoxycinnamat und das Schmerzmittel Diclofenac liegen ausreichend Überwachungsdaten für das Priorisierungsverfahren der WRRL vor. Sie werden ersetzt durch das ⁠Insektizid⁠ Metaflumizon sowie die Antibiotika Amoxicillin und Ciprofloxacin.

Die Beobachtungsliste wurde mit Durchführungsbeschluss (EU) 2018/840 der Kommission aktualisiert.

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 Wasserrahmenrichtlinie  Beobachtungsliste  Gefahr durch Stoffe  Chemikalien  Belastung