Neue Kälte-Klima-Richtlinie fördert klimafreundliche Anlagen

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Fördergelder für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen mit natürlichen Kältemitteln verfügbar
Quelle: PhotoSG / Fotolia.com

Seit dem 1. März 2024 können Unternehmen wieder Fördergelder für stationäre Kälte- und Klimaanlagen über die novellierte Kälte-Klima-Richtlinie beantragen. Für den Umstieg auf zukunftsfähige, energieeffiziente Anlagen mit natürlichen Kältemitteln sind die Förderhöhen gestiegen. Neben Neuanlagen ist auch die Effizienz-Umrüstung bestehender Kleinanlagen förderfähig.

Die unter der Nationalen Klimaschutzinitiative (⁠NKI⁠) laufende Förderrichtlinie soll einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele im Bereich der Kälte- und Klimatechnik leisten. Ziel der Kälte-⁠Klima⁠-Richtlinie ist es, die durch den Stromverbrauch und treibhauswirksame halogenhaltige Kältemittel verursachten Emissionen von Kälte- und Klimaanlagen zu minimieren. Unternehmen sollen auch dabei unterstützt werden, schnell auf alternative, nicht-halogenierte Kältemittel umzustellen und so die strengen Vorgaben der neuen EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase erfüllen zu können.

Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2026 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

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