Neue Kälte-Klima-Richtlinie fördert klimafreundliche Anlagen
Seit dem 1. März 2024 können Unternehmen wieder Fördergelder für stationäre Kälte- und Klimaanlagen über die novellierte Kälte-Klima-Richtlinie beantragen. Für den Umstieg auf zukunftsfähige, energieeffiziente Anlagen mit natürlichen Kältemitteln sind die Förderhöhen gestiegen. Neben Neuanlagen ist auch die Effizienz-Umrüstung bestehender Kleinanlagen förderfähig.