Das Kühlwasser von Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen muss nach der der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung regelmäßig auf Legionellen untersucht werden, um eine Gesundheitsgefährdung von Menschen durch legionellenhaltige Aerosole zu verhindern. Verdunstungskühlanlagen werden in technischen Systemen eingesetzt, um die dort entstehende Wärme abzutransportieren.
Bei der Entnahme von Kühlwasserproben zur Untersuchung von Legionellen müssen gegebenenfalls vorhandene Biozide inaktiviert werden, damit sie ihre Wirkung beim Transport und bei der Lagerung der Proben im Labor nicht weiter entfalten. Es kann sonst zu falsch negativen Ergebnissen kommen. Für nicht-oxidative Biozide gibt es bisher kein Inaktivierungsverfahren. Die in dem Vorhaben „Inaktivierung von Bioziden bei der Probenahme zur Legionellenanalytik in Kühlwässern von Verdunstungskühlanlagen und Kühltürmen“ entwickelte sogenannte Neutralisierungsmischung besteht aus sechs Substanzen und ist prinzipiell geeignet, um bei der Probenahme von Kühlwasser zur Untersuchung von Legionellen auch nicht-oxidative Biozide zu inaktivieren. Ein Problem besteht in der geringen Haltbarkeit einiger der eingesetzten Neutralisierungssubstanzen. Hier muss es noch eine Weiterentwicklung zu einem in der Praxis einfach anzuwendenden Verfahren geben.
Der Nachweis von Legionellen im Kühlwasser liefert nur einen indirekten Hinweis auf eine mögliche Gefährdung der Bevölkerung durch legionellenhaltige Aerosole aus Verdunstungskühlanlagen. Entscheidend ist unter anderen die Effizienz des in der Anlage eingebauten Tropfenabscheiders, der Aerosole in der abgegebenen Luft zurückhält. Im Vorhaben „Entwicklung eines sensitiven Verfahrens zum routinemäßigen Nachweis von Legionellen in Aerosolen von Verdunstungskühlanlagen“ wurde deshalb eine Methode zur Prüfung der Effizienz von Tropfenabscheidern erarbeitet. Zudem wurde eine Vorgehensweise entwickelt, die ergänzend zur Kühlwasseruntersuchung eine zuverlässige Emissionsmessung legionellenhaltiger Aerosole in der von Verdunstungskühlanlagen in die Umwelt abgegebenen Luft erlaubt. Die Messungen sind sehr aufwändig und für eine engmaschige routinemäßige Überwachung nicht geeignet. Daher ist es sinnvoll, die routinemäßige Überwachung der Anlagen weiterhin mit Kühlwasseruntersuchungen durchzuführen. Sowohl die Emissionsmessungen als auch die Prüfung der Effizienz von Tropfenabscheidern können jedoch für eine bessere Gefährdungsabschätzung herangezogen werden – zum Beispiel bei Überschreitung der Maßnahmenwerte, im Ausbruchsfall oder auch bei Anlageninspektionen durch Sachverständige.