Klima- und Ressourcenschutz in der öffentlichen Beschaffung
Das Bundes-Klimaschutzgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichten öffentliche Auftraggeber des Bundes, Klimaschutz- und Ressourcenschutzaspekte in Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Eine neue Publikation des UBA enthält eine grundlegende rechtliche Betrachtung und Auslegung beider Gesetze sowie Hinweise und Empfehlungen zu ihrer Operationalisierung in Vergabeverfahren.
Die Publikation „Berücksichtigung von Klimaschutz- und Ressourcenschutzaspekten in der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung - Darstellung der rechtlichen Lage“ gibt Bedarfsträgern*Bedarfsträgerinnen und Beschaffungsstellen Hinweise zur Umsetzung des speziellen Berücksichtigungsgebots für Klimaschutzaspekte in § 13 Abs. 2 und 3 des Klimaschutzgesetzes (KSG), des CO2- Schattenpreises in § 13 Abs. 1 KSG sowie der Bevorzugungspflicht in § 45 Abs. 2 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Regelungen enthalten verpflichtende Vorgaben zum Klima- und Ressourcenschutz, welche die Ermessensspielräume der Beschaffungsstellen eingrenzen.
Die Betrachtung erfolgt entlang der Stufen des Vergabeverfahrens (Bedarfsfeststellung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Leistungsbeschreibung, Eignungskriterien, Zuschlagskriterien und Auftragsausführungsbedingungen). Die Darstellung berücksichtigt die Rechtslage im Ober- und Unterschwellenbereich und geht auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV), die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen“ (AVV Klima) ein.