Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland die Belegausgabepflicht: Jeder Kunde muss für jeden Einkauf einen Beleg erhalten. Das Ziel: Steuerbetrug verhindern. Aus Umweltsicht ist diese Regelung allerdings problematisch. Das liegt weniger am steigenden – aber verhältnismäßig immer noch geringen – Papierverbrauch, sondern vielmehr an den Inhaltsstoffen der Kassenbons.
Kassenzettel werden meist auf Thermopapier gedruckt. Thermopapier ist ein Spezialpapier das ca. 0,5 bis 3 Prozent Farbentwickler enthält, der unter Temperatureinwirkung in einer chemischen Reaktion die Schwarzfärbung des Papiers auslöst. Als Farbentwickler wurden bisher im wesentlichen Bisphenol A und Bisphenol S eingesetzt. Bisphenol A ist mittlerweile EU-weit als „besonders besorgniserregender Stoff“ (Substance of Very High Concern, SVHC) unter REACH identifiziert, sowohl für den Bereich der menschlichen Gesundheit als auch der Umwelt. BPA hat eine endokrine Wirkung auf Mensch und Umwelt. Das bedeutet, dass der Stoff durch einen Eingriff in das Hormonsystem die Gesundheit schädigen kann. Außerdem wird BPA als reproduktionstoxisch eingestuft – das bedeutet, dass die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit bei Mann und Frau beeinträchtigt werden kann.
Eine Beschränkung für BPA in Thermopapier besteht bereits seit längerem und greift seit dem 2. Januar 2020. Seitdem dürfen Thermopapiere, die 0,02 Gewichtsprozent oder mehr BPA enthalten innerhalb der EU nicht mehr in Verkehr gebracht, also auch nicht weiterverkauft werden.
Für alternative Farbentwickler wie Bisphenol S liegen bisher keine abschließenden Bewertungen vor. Bisphenol S steht aber auch im Verdacht, für Mensch und Umwelt endokrin wirksam zu sein.
Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass eine Unterscheidung von farbentwicklerhaltigen und farbentwicklerfreien Thermopapieren für den Verbraucher bisher nicht möglich ist. Bei den Thermopapieren mit Farbentwickler ist es auch nicht möglich zwischen problematischen und weniger kritischen Stoffen zu unterscheiden, da eine entsprechende Kennzeichnung bisher fehlt.
Nicht alle Hersteller von Thermopapieren haben Ihre Farbentwickler auf bisphenol- und phenolfreie Produkte umgestellt. Das Umweltbundesamt empfiehlt aus Vorsorgegründen alle Thermopapiere mit dem Restmüll zu entsorgen, da weiterhin phenolhaltige Farbentwickler verwendet werden und der Verbraucher phenolhaltige nicht von phenolfreien Thermopapieren unterscheiden kann.
Denn die enthaltenen Farbentwickler, wie Bisphenol S, können sich als kritische Inhaltsstoffe im Altpapier verteilen – und anschließend über Recyclingprodukte wie Toilettenpapier zurück zum Verbraucher und in die Umwelt gelangen.
Detaillierte Infos zu Kassenbons und deren Entsorgung sowie zur Bonpflicht aus Umweltsicht gibt es in unseren Fragen und Antworten zur Bonpflicht.