Jetzt beteiligen: Maßnahmen zum Schutz von Nord- und Ostsee

Der Ostseestrand im Vordergrund, im Hintergrund das Meerzum Vergrößern anklicken
Die Ostsee ist das größte Brackwassermeer der Erde.
Quelle: Jonas Stoll / Umweltbundesamt

Deutschland schreibt das Maßnahmenprogramm zum Schutz von Nord- und Ostsee fort und erfüllt damit die Vorgaben der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL). 20 neue Maßnahmen sollen u.a. Stoffeinträge von Schiffen, Luftschadstoffemissionen und Risiken nicht-einheimischer Arten reduzieren sowie Arten und Lebensräume besser schützen. Bis 31.12.2021 kann die Öffentlichkeit zum Entwurf Stellung nehmen.

Die MSRL fordert von den EU-Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um den guten Umweltzustand ihrer Meeresgewässer zu erreichen und zu erhalten. Der Bund und die fünf Küstenbundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben zum 30. Juni 2021 Entwürfe für ein Maßnahmenprogramm zum Schutz der deutschen Meeresgewässer in Nord- und Ostsee für die Jahre 2022–2027 vorgelegt. Es schreibt das bestehende Programm für 2016–2021 fort, ergänzt dieses um weitere Maßnahmen und unterzieht das Programm einem „Klimacheck“.

Bei der aktuellen schriftlichen Anhörung können Interessensgruppen und interessierte Einzelpersonen die Finalisierung der Entwürfe kommentieren und sich so an der Ausgestaltung des Maßnahmenprogramms beteiligen. Stellungnahmen können bis 31. Dezember 2021 eingesandt werden. Alle Unterlagen sind auf der Online-Plattform meeresschutz.info zu finden.

Die Entwürfe hat die Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee erstellt. Das Umweltbundesamt war aktiv an der Maßnahmenplanung beteiligt und unterstützt die Maßnahmenumsetzung zu den Themen ⁠Eutrophierung⁠, Schadstoffe, Meeresmüll, nicht-einheimische Arten und nachhaltige Ressourcen.

Das Maßnahmenprogramm setzt die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) um. Die Mitgliedstaaten haben nationale Meeresstrategien entwickelt, deren einzelne Aktionsschritte alle sechs Jahre zu überprüfen, zu aktualisieren und an die EU-Kommission zu berichten sind.

Für die Richtlinienumsetzung bewerten die Mitgliedstaaten den Zustand der Meeresgewässer, definieren einen „guten Umweltzustand“ und legen messbare Umweltziele fest (erstmals 2012 erfolgt). Sie vereinbaren Überwachungs- (erstmals 2014) und Maßnahmenprogramme (erstmals 2016).

Die vorgeschlagene Aktualisierung des Maßnahmenprogramms bezieht sich auf die Zustandbewertung der deutschen Nord- und Ostseegewässer von 2018. Danach erreichen einige Komponenten der Meeresumwelt bereits einen guten Zustand: Ausgewählte Schadstoffkonzentrationen haben abgenommen. Die Nährstoffbelastung (Eutrophierung) ist allerdings weiterhin großflächig zu hoch und auch weitere Indikatoren zeigen, dass unsere Meere stark belastet sind. Die vereinbarten Ziele zum Schutz der ⁠Biodiversität⁠ sind auch noch nicht erreicht und ein guter Zustand der Meeresgewässer noch in weiter Ferne.

Zum Schutz der marinen Biodiversität ist unter anderem geplant, Ruhe- und Rückzugsräume für marine Arten zu schaffen, die Wiederherstellung und Entwicklung von Riffen zu ermöglichen sowie das Sedimentmanagement ökologisch verträglich zu gestalten. Einträge von Nähr- und Schadstoffen sowie von Müll aus Seeschifffahrt und Seehäfen sollen reduziert werden. Weitere Maßnahmen zielen darauf ab, Nährstoffeinträge über die ⁠Atmosphäre⁠ und durch Aquakultursysteme zu verringern sowie die natürliche Denitrifikation durch Seegraswiesen zu erhöhen.

Die Programmaktualisierung berücksichtigt auch den Beitrag anderer Sektorpolitiken, europäischer Umweltrichtlinien sowie regionaler und internationaler Vereinbarungen zur Zielerreichung. Besonders relevant sind Maßnahmen im Kontext der EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Regelungen zur Minderung der Umweltauswirkungen durch die Seeschifffahrt oder zu Stickstoffeinträgen aus der Landwirtschaft.

Die Vertragsstaaten der Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantik (⁠OSPAR⁠) und der Ostsee (HELCOM) aktualisieren derzeit ihre Strategien für den Meeresschutz. Die neue Nordostatlantik-Umweltstrategie und der neue Ostseeaktionsplan sollen im Oktober bei den Ministerkonferenzen verabschiedet werden. Sie setzen dann den Rahmen und die Ambitionen der Zusammenarbeit in der jeweiligen Meeresregion für die nächste Dekade. Das aktualisierte MSRL Maßnahmenprogramm knüpft insbesondere an die im Oktober 2021 jeweils auf Ministerkonferenzen zu verabschiedenden Meeresschutzstrategien für die Dekade 2021–2030 im Nordsee- und Ostseeraum an.

Der für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorliegende Entwurf des Maßnahmenprogramms für die Jahre 2022–2027 wird die eingegangenen Stellungnahmen aufgreifen und im Frühjahr 2022 zur Meldung an die EU-Kommission fertiggestellt. Ein Zwischenstand der Maßnahmenumsetzung ist 2024 zu berichten.