Das Verwendungsverbot umfasst auch das Nachfüllen mit gebrauchtem Kältemittel und alle Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, bei denen in den Kältekreislauf eingegriffen werden muss, wie der Filtertrockner- oder Ölwechsel. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Ozonabbau führen. Anlagenbetreiber müssen schnellstmöglich auf alternative Kältemittel umsteigen, da Wartungsarbeiten nicht mehr in vollem Umfang durchgeführt und so die Dichtheitsanforderungen der Verordnung nicht mehr erfüllt werden können. Für die Kontrolle sind die Bundesländer zuständig.