Damit hat das UBA erneut gezeigt, dass es Gleichberechtigung und Gleichstellung ernst nimmt. Die Ergebnisse fielen fast durchweg positiv aus: Beim Leistungsentgelt war keine Geschlechtsdiskriminierung feststellbar. Jedoch waren teilzeitbeschäftigte Frauen (im Gegenteil zu teilzeitbeschäftigten Männern) in der höchsten Stufe der Leistungsbewertung unterrepräsentiert. Das Diskriminierungspotenzial ist eher in den zugrundeliegenden Regelungen versteckt, wie beispielsweise der Entgeltordnung des Bundes. So werden bei der Bewertung von Stellen psycho-soziale Kriterien wie etwa „hohe Anforderungen an Kommunikation“ nicht berücksichtigt. Das kann Frauen diskriminieren, da sie solche Tätigkeiten überproportional häufig ausüben.