Die App Scan4Chem hilft dabei, sich über besonders besorgniserregende Stoffe in Gebrauchsgegenständen zu informieren. „Besonders besorgniserregende Stoffe“ – oder Substances of Very High Concern, SVHCs – sind beispielsweise krebserregend, hormonell wirksam oder solche, die als besonders kritisch für die Umwelt angesehen werden. Die Europäische Chemikalienverordnung gibt Bürger*innen das Recht, solche Informationen einzufordern: Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten informieren, wenn sie darin in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent vorliegen. Dabei hilft die UBA-App.
Für Farben, Entkalker oder andere, i.d.R. flüssige und pulverförmige Produkte gilt dieses Recht nicht. Solche Produkte müssen gemäß einer anderen europäischen Verordnung mit Gefahrensymbolen und Hinweisen zum sicheren Umgang gekennzeichnet werden. Für Detergenzien, also Wasch- und Reinigungsmittel, gibt es wieder gesonderte Kennzeichnungspflichten. Kosmetika müssen zwar nicht gekennzeichnet werden, aber auf der Verpackung muss eine Liste der Inhaltsstoffe angegeben sein.
Die unterschiedlichen Kennzeichnungspflichten und Auskunftsrechte sind leider nicht immer einfach zu verstehen. Darum hat das UBA auf seiner Website zusammengestellt, welche Möglichkeiten Bürger*innen haben, sich über Chemikalien in verschiedenen Produktgruppen zu informieren.