Chemie in Quietscheentchen und Co.
Strandspielzeug und Badeartikel können gefährliche Chemikalien enthalten
Strandspielzeug und Badeartikel können gefährliche Chemikalien enthalten
Badelatschen und Schwimmbrille sind im Schwimmbad und am Strand immer dabei. Und Kinder lieben Wasserspielzeug wie Quietscheentchen, aufblasbare Kunststofftiere, Luftmatratzen und Schwimmreifen. Doch Wasserspielzeug und Badeartikel können gefährliche Chemikalien enthalten: zum Beispiel fruchtbarkeitsschädigende Phthalate (Weichmacher) und krebserregende polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
Fruchtbarkeitsschädigende Phthalate können aus dem Kunststoffmaterial austreten und zum Teil direkt über die Atemorgane und die Haut aufgenommen werden. Sie gelangen auch in die Umwelt und bleiben dort lange stabil. Über die Umwelt und direkt aus verschiedenen Produkten geraten sie dann in die Nahrung.
Krebserregende PAK aus Produkten werden vor allem über die Haut aufgenommen. Kleine Kinder nehmen PAK-haltige Gegenstände auch in den Mund und sind dann besonders den Schadstoffen ausgesetzt.
Was können Sie tun, um sich vor belasteten Produkten zu schützen? Bevor Sie Produkte kaufen, überlegen Sie sich am besten, welche Produkte sie wirklich zum Leben benötigen.
Verströmen Produkte einen starken, ölartigen Geruch, kann dies auf eine PAK-Belastung hinweisen. Schwarzer Gummi oder Kunststoff kann mit PAK-haltigem Industrieruß eingefärbt sein. Güte- oder Qualitätssiegel wie bspw. das freiwillige GS-Zeichen bieten eine gewisse Orientierung. Mit dem GS-Zeichen versehene Produkte aus Gummi oder Kunststoff dürfen je nach Verwendungszweck und Hautkontaktzeit bestimmte PAK-Gehalte nicht überschreiten. Am 28.12.2015 tritt eine neue EU-Regelung in Kraft, nach der der Gehalt einzelner PAK in Verbraucherprodukten auf 1 mg/kg begrenzt wird, in Spielzeug und Produkten für Säuglinge und Kleinkinder gilt dann ein Grenzwert von 0,5 mg/kg.
Phthalate finden sich vor allem in dem Kunststoff PVC (Polyvinylchlorid). Sie können dort in sehr hohen Konzentrationen vorkommen. Vermeiden Sie daher möglichst Ware aus Weich-PVC. Nutzen Sie Ihr Verbraucher-Auskunftsrecht und fragen den Hersteller. Er muss Ihnen Auskunft geben, sofern eines der Phthalate in einer Konzentration ab 0,1 Gewichts-Prozent in einem Produkt vorkommt.