Seit 1998 gibt es eine EU-Energieverbrauchskennzeichnung für Elektrogeräte und Lampen. Durch die Weiterentwicklung der Technik war die Mehrzahl der Produkte in den 2000-er Jahren in den besseren Energieklassen zu finden; Unterschiede waren dadurch für Verbraucher*innen zunehmend schwerer zu erkennen. Dies führte schon einmal zu einer Neueinteilung der Klassengrenzen. Nachdem die Energieeffizienz in den vergangenen Jahren bei vielen Produktgruppen weiter gestiegen war, wurde eine erneute Änderung erforderlich. Bei mehreren Produktgruppen, wie Fernseher und Kühlschränke, erfolgte dies zum 1. März 2021.
Nun wird aufgrund einer neuen EU-Verordnung zum 1. September 2021 auch die Energieverbrauchskennzeichnung bei Leuchtmitteln an die Entwicklung angepasst. Nachdem die Bandbreite der Energieklassen zwischenzeitlich von A++ bis E reichte, kehrt die Einteilung zu den Klassen A (dunkelgrün) bis G (dunkelrot) zurück. Die Hürden für das Erreichen der Klassen A und B sind hoch und sollen erst in ein paar Jahren von Produkten genommen werden können. Ziel ist ein Anreiz für die Hersteller, die Energieeffizienz noch weiter zu steigern.
Geändert hat sich in Teilen auch die Gruppe der Leuchtmittel, die der Energieverbrauchskennzeichnungspflicht unterliegen. Ab 1. September 2021 sind es die meisten Lampen, viele LED-Module und ein Teil der Leuchten (zur Verwendung der Begriffe in der Fachsprache siehe Infografik unten).
Eine weitere Neuerung ist die Ergänzung des Etikettes um einen QR-Code, der mit dem Smartphone eingelesen werden kann, um in einer neu eingerichteten EU-Produktdatenbank weitere Informationen zu den Leuchtmitteln abzurufen.
Während einer Übergangszeit von 18 Monaten werden in den Geschäften noch Produkte mit dem alten Etikett zu finden sein.
Rechtsgrundlagen
Grundlage der neuen Energieverbrauchskennzeichnung bei Leuchtmitteln ist die „Delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlamentes und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission“, geändert durch die „Delegierte Verordnung (EU) 2021/340 der Kommission vom 17. Dezember 2020 zur Änderung der Delegierten Verordnungen (EU) 2019/2013, (EU) 2019/2014, (EU) 2019/2015, (EU) 2019/2016, (EU) 2019/2017 und (EU) 2019/2018 in Bezug auf die Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von elektronischen Displays, Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern, Lichtquellen, Kühlgeräten, Haushaltsgeschirrspülern und Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion“.