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Umweltstrafrecht

Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Umweltordnungswidrigkeiten und Umweltstraftaten

Ein Hammer in einem Gericht

Das Umweltrecht schützt die Umwelt nur, wenn es befolgt wird. Schwere Verstöße gegen das Umweltrecht werden daher als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld oder sogar als Straftat mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Diese Regelungen zum Schutz der Umwelt sind unter anderem wichtig, um mögliche Täterinnen und Täter abzuschrecken.

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Durchsetzung des Umweltrechts

Ein rotes Fass liegt in einem Fluss und wird von einer Person in grünem Schutzanzug untersucht.

Das Umweltrecht ist nur wirksam, wenn es gut vollzogen und durchgesetzt wird.

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Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Umweltkriminalität: Weniger verfolgte Delikte, hohe Dunkelziffer

Blaue, flüssige Chemikalien auf dem Boden

Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen, Gewässer-, Luft- oder Bodenverunreinigung, illegale Abfallbeseitigung: Viele Straftatbestände haben einen Umweltbezug. Eine aktuelle Auswertung der Statistiken zu Umweltdelikten des UBA deutet auf eine Verringerung der tatsächlich verfolgten Straftaten hin. Es gibt aber deutliche Hinweise auf eine große Dunkelziffer.

Abfall | Ressourcen

Neue Daten zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung

Entwicklung der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle und anderer genehmigungspflichtiger Abfälle 1995-2023

Die aktuellen Daten zur grenzüberschreitenden Verbringung notifizierungspflichtiger Abfälle für das Jahr 2016 sowie Daten zur Aufdeckung und Ahndung illegaler Abfallverbringung für das Jahr 2015 sind veröffentlicht.

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Umwelthaftungs- und Umweltschadensrecht

ölverschmierter toter Vogel am Meeresufer

Das Umweltrecht dient vorwiegend dem Zweck, eine Schädigung der Umweltgüter erst gar nicht eintreten zu lassen. Sollte dennoch ein Umweltschaden oder eine Schädigung einer Person über Umweltmedien eintreten, so hat das Recht auch auf diese Fälle zu reagieren. Hier helfen die Vorschriften des Umwelthaftungs- und Umweltschadensrechts sowie des Umweltstrafrechts.

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Kurzlink: www.uba.de/t404de