Umweltrecht
Der Begriff des Umweltrechts bezeichnet alle staatlichen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen.
Der Begriff des Umweltrechts bezeichnet alle staatlichen Regelungen, die dem Umweltschutz dienen.
Das Immissionsschutzrecht ist einer der zentralen Rechtsbereiche des Umweltschutzes. Es verfolgt das Ziel, potenziell schädliche Einwirkungen auf den Menschen und seine Umwelt (Immissionen) durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Vorsorge zu verringern.
Jede Person, die geltend macht, durch staatliches Handeln in ihren Rechten verletzt zu werden, kann Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Gegen eine Behördenentscheidung ist zunächst der Widerspruch bei der Behörde und gegen einen Widerspruchsbescheid die Klage vor den Verwaltungsgerichten zulässig.
Ein Umweltgesetzbuch (UGB) soll das Umweltfachrecht zusammenfassen, harmonisieren, vereinfachen und modernisieren.
Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte spielen für den Umweltschutz eine wichtige Rolle. Die Öffentlichkeit kann den Allgemeininteressen „Umwelt- und Naturschutz“ Gewicht verleihen und als „Gegenpol“ zu wirtschaftlichen Belangen wirken. Dies macht die Entscheidungsgrundlage staatlicher Entscheidungen ausgewogener.