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Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe

Luft, Klima | Energie

EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase

Paragraphen-Symbole in gold und silber im Raum stehend

Die Verwendung fluorierter Treibhausgase ist seit 2006 in der Verordnung (EG) Nr. 842/2006, seit 2015 in der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und neu in der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase sowie in der Richtlinie 2006/40/EG geregelt. Die Verordnung (EU) 2024/573 löst die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zum 11. März 2024 ab.

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Klima | Energie

Transportkälteanlagen – Güter umweltfreundlich kühlen

LKWs auf der Autobahn

Der Transport von tiefgefrorenen und gekühlten Produkten wie etwa Lebensmitteln nimmt weltweit zu. Ob auf der Straße, der Schiene oder auf Schiffen: Die Kühltemperatur muss genau eingehalten werden. Dazu dienen in vielen Fällen Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln, die als Treibhausgase wirken. Zukünftig sollen sie durch weniger klimawirksame Kältemittel ersetzt werden.

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Klima | Energie

Rechtliche Regelungen

Rechtliche Regelungen

Fluorierte Treibhausgase und FCKW unterliegen internationalen Umweltabkommen (Kyoto Protokoll, Montrealer Protokoll), deren völkerrechtlich verbindliche Vorgaben in europäischen Verordnungen und Richtlinien umgesetzt sind. Um EU-Umweltschutzziele zu erreichen, sind weitere Rechtsvorschriften in Kraft. Ergänzt werden die europäischen Vorgaben durch nationale Rechtsvorschriften.

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Kurzlink: www.uba.de/t31975de