Schadstoffe in Produkten? Nutzen Sie Ihr Auskunftsrecht!
Video der Europäischen Chemikalienagentur ECHA bewirbt Online-Formular des UBA für REACH-Auskunft
Video der Europäischen Chemikalienagentur ECHA bewirbt Online-Formular des UBA für REACH-Auskunft
In der Workshopreihe fand 2015 der erste Workshop statt.
Die EU könnte eine Zulassungspflicht für Importerzeugnisse wie Kleidung, Sportartikel und Spielzeug einführen, um Mensch und Umwelt besser vor dort enthaltenen „besonders besorgniserregenden Stoffen“ zu schützen. Eine entsprechende Anpassung der europäischen Chemikalienverordnung REACH würde nicht gegen Welthandelsrecht verstoßen, so ein UBA-Rechtsgutachten.
Anlässlich des deutschen REACH-Kongresses am 1. und 2. Dezember 2014 zogen Bundesumweltministerium und UBA eine positive Bilanz: „Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einem nachhaltigen Umgang mit Chemikalien.“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Die Vorträge des Kongresses stehen nun online zur Verfügung.
In der Workshopreihe fanden in den Jahren 2012 bis 2013 insgesamt 8 Workshops statt. Hier können Sie die Dokumentationen und Präsentationen der der einzelnen Veranstaltungen herunterladen.
In der Workshopreihe fanden in den Jahren 2008 bis 2011 insgesamt 13 Workshops statt. Hier können Sie die Dokumentationen der der einzelnen Veranstaltungen herunterladen.
Mit dem Projekt und der Workshopreihe "REACH in der Praxis" bietet das Umweltbundesamt Stoffanwendern und Überwachungsbehörden Unterstützung bei der Umsetzung von REACH.
Wie vom UBA vorgeschlagen, wurden neue Chemikalien in die Liste besonders besorgniserregender Stoffe nach der EU-Chemikalienverordnung REACH aufgenommen.