Indikator: Luftqualität in Ballungsräumen
Die zu hohe Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid, Feinstaub (PM10) und Ozon gefährdet nach wie vor die Gesundheit der Menschen in Deutschland. Das ergaben vorläufige Auswertungen des UBA für das Jahr 2014. Die Grenz- und Zielwerte wurden erneut überschritten.
Die Erfahrungen mit den Ozonregelungen der 1990er Jahre haben gezeigt, dass die Wirksamkeit zeitlich beschränkter Emissions-Minderungsmaßnahmen weniger effektiv ist als dauerhafte Maßnahmen. Die Bundesregierung verfolgt deshalb seit langem die Umsetzung mittel- und langfristiger Emissions-Minderungsmaßnahmen. Bezogen auf die Spitzenkonzentrationen sind dabei messbare Erfolge zu verzeichnen. Um …
Jeder kann etwas zur Verringerung der Ozonbelastung beitragen, zum Beispiel: Statt des eigenen Autos soweit möglich den ÖPNV oder das Fahrrad benutzen. Grundsätzlich das eigene Auto weniger benutzen, Fahrgemeinschaften bilden, die Fahrgeschwindigkeit reduzieren („Reisen statt Rasen”; das spart zudem Kraftstoff). Bei Neukauf eines Autos auf die Abgaswerte achten. Beim Kauf von Farben und Lacken …
Um Gesundheitsgefahren zukünftig ausschließen zu können, muss der durch menschliche Aktivitäten verursachte Ausstoß von Stickstoffoxiden (NOX) und flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) – als Vorläuferstoffe zur Bildung von Ozon – weiter deutlich gesenkt werden. Die Bundesregierung hat nach den nationalen Programmen zur Ozonminderung aus den Jahren 2002 und 2007 im Jahr 2019 ein nationales …
Die hohen Ozonwerte haben seit 1990 in Deutschland deutlich abgenommen. Im Gegensatz zu der erfreulichen Entwicklung der Spitzenwerte nimmt die mittlere Ozonbelastung, z. B. im Jahresmittel betrachtet, im gleichen Zeitraum zu. Der Zielwert für den Schutz der Gesundheit – 120 µg/m³ als 8-Stunden-Mittelwert, darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden, gemittelt über 3 Jahre – …
Ja, es sind sowohl sichtbare Schäden an Blattorganen als auch verfrühte Alterung, verminderte Zuwächse und Ernteerträge sowie Qualitätseinbußen bei landwirtschaftlichen Produkten als Wirkungen bekannt. Für den Schutz der Vegetation gelten nach der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz die in Tabelle 2 dargestellten Zielwerte. Der Grad der Schädigung hängt jedoch neben der …