Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach vergleichbaren Kriterien zu ermitteln. Hierdurch ergibt sich ein objektives Bild der Lärmbelastung in Europa. weiterlesen
Entsprechend dem Ziel der Umgebungslärmrichtlinie sollen die Kommunen in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung festlegen. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil. weiterlesen
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Dabei werden nach einheitlichen Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfangreiche, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt. weiterlesen
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Kommission die gesetzliche Grundlage geschaffen, um die wichtigsten Lärmquellen in Europa zu reduzieren. Sie dient außerdem dazu, die EU-Kommission über den Umgebungslärm in den Mitgliedstaaten zu informieren. weiterlesen
424
Das Umweltbundesamt
Für Mensch und Umwelt
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
Kontakt
Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-RoßlauBitte kontaktieren Sie uns ausschließlich per E-Mail: buergerservice [at] uba [dot] de. Derzeit besteht leider keine telefonische Erreichbarkeit.Aktuell kann es zu Verzögerungen bei der Beantwortung von Anfragen kommen. Wir bitten um Verständnis.