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Lärmaktionsplan

Verkehr, Lärm

Lärmkarten

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach vergleichbaren Kriterien zu ermitteln. Hierdurch ergibt sich ein objektives Bild der Lärmbelastung in Europa.

zuletzt aktualisiert am
Kurzlink: www.uba.de/t39042de