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EU-Umgebungslärmrichtlinie

Verkehr, Lärm

Lärmkarten

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach vergleichbaren Kriterien zu ermitteln. Hierdurch ergibt sich ein objektives Bild der Lärmbelastung in Europa.

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Lärm, Verkehr

Lärmaktionsplanung

Lkws fahren auf der Autobahn hinter einer Lärmschutzwand.

Entsprechend dem Ziel der Umgebungslärmrichtlinie sollen die Kommunen in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung festlegen. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil.

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Verkehr, Lärm

Umgebungslärmrichtlinie

Stau auf der Autobahn am Abend. Ein Sonnenuntergang ist am Horizont zu sehen.

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung. Dabei werden nach einheitlichen Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfangreiche, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt.

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Gesundheitsrisiken durch Umgebungslärm

Diagramm: Zahl der Menschen, die entlang von Hauptverkehrsstrecken, Großflughäfen und in Ballungsräumen nach dem Tag-Abend-Nacht-Index Verkehrslärm von über 55, 65 oder 70 Dezibel ausgesetzt waren – oder nachts von 22 bis 6 Uhr von über 50, 55 oder 60 Dezibel.

In vielen deutschen Städten wie auch entlang vieler Hauptverkehrsstraßen und Schienenwege sowie in der Nähe großer Flughäfen ist es zu laut. Das haben viele Gemeinden, Landesbehörden und das Eisenbahn-Bundesamt festgestellt. Sie erstellen daher auch Lärmaktionspläne, um den Umgebungslärm für die Menschen erträglich zu gestalten.

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Kurzlink: www.uba.de/t18671de