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Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Elektro- und Elektronikaltgeräte

Bürgerinnen und Bürger können Elektroaltgeräte kostenfrei an kommunalen Sammelstellen/ Wertstoffhöfen sowie bei großen Elektrogerätehändlern in vielen Supermärkten, Lebensmitteldiscountern und Baumärkten sowie bei Onlinehändlern zurückgeben. Hersteller übernehmen die Entsorgung. Seit dem Jahr 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %. Diese Sammelquote wurde mit 29,5 % deutlich verfehlt.

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Abfall | Ressourcen

Wohin mit kaputten Lampen?

Herkömmliche Glühlampen (wie auch Halogen-Glühlampen) gehören in den Restmüll, da sie nicht in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) fallen. Gasentladungslampen und LED-Lampen sind Elektrogeräte und fallen in den Anwendungsbereich des ElektroG. Alte, ausgediente Elektrogeräte (wie auch Alt-Lampen) sind separat zu entsorgen und keinesfalls im Hausmüll, Restmüll …

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Abfall | Ressourcen

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Container enthält alte Elektrogeräte wie Monitore, Computer und Haushaltsgeräte

Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Zusätzlich soll es helfen, natürliche Ressourcen zu schonen. Grundlegende Voraussetzung dafür ist es, Abfälle zu vermeiden und möglichst hochwertig sowie effizient zu verwerten. Das ElektroG verpflichtet u.a. die Hersteller, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen.

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Abfall | Ressourcen

Elektroaltgeräte

Alte Fernsehgeräte und Computermonitore auf einem Haufen.

Elektroaltgeräte enthalten wertvolle Metalle und andere Stoffe, die wiederverwendet werden können. Das schont Ressourcen und Umwelt. Häufig enthalten Elektrogeräte aber auch Schadstoffe. Diese gefährden bei nicht fachgerechter Entsorgung Gesundheit und Umwelt. Daher werden Elektroaltgeräte getrennt gesammelt.

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Kurzlink: www.uba.de/t3522de