Format für die Pflichtkennzeichnung von Stoffen in Bauprodukten
Ab Juli 2013 verlangt die Bauproduktenverordnung der Europäischen Union eine neue Begleitinformation für Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung. Falls das Bauprodukt besonders besorgniserregende Stoffe enthält, muss dies angegeben werden. Weiterhin ist - falls zutreffend - ein Sicherheitsdatenblatt beizufügen. Das UBA gibt Ratschläge zum Format dieser neuen Pflichtangaben.