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Antarktis

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Genehmigungsverfahren in Deutschland

Das deutsche Genehmigungsverfahren für Tätigkeiten in der Antarktis ist in einem eigenen Gesetz geregelt: dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG). Alle Vorhaben werden aufgrund ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Antarktis geprüft und bewertet.

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Das UBA als nationale Genehmigungsbehörde

Das Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau

Obwohl die Antarktis niemandem "gehört", muss dennoch jeder Mensch, der das Antarktis-Vertragsgebiet bereist, dort gewisse Spielregeln einhalten. Wer als Deutsche/r eine Tätigkeit in der Antarktis plant oder von Deutschland aus eine Reise organisiert, braucht hierfür die Genehmigung des Umweltbundesamtes.

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Medienvertreterinnen und Medienvertreter in der Antarktis

Pinguine vor Kreuzfahrtschiff in der Antarktis

Beeindruckende Bilder von Tafeleisbergen, Nahaufnahmen von Pinguinen, Dokumentationen über Forschungstätigkeiten - Medienvertreterinnen und Medienvertreter scheuen weder die Kälte noch andere Widrigkeiten um anderen Menschen die Antarktis näher zu bringen.

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Inspektionen nach Antarktis-Vertrag

Vor einer Forschungsstation steht eine Gruppe von Männern und Frauen. Links die Gruppe aus Südafrika, recht die deutsche Gruppe. Beide halten ihre jeweilige Landesflagge in den Händen.

Um die Ziele des Antarktis-Vertrags zu erreichen und die Einhaltung seiner Bestimmungen zu gewährleisten sind Konsultativstaaten dazu berechtigt, Inspektionen in der Antarktis durchzuführen. Dabei können Forschungsstationen aber auch Schiffe überprüft werden. Deutschland hat bereits derartige Inspektionen durchgeführt.

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Internationaler Verband der Antarktis-Reiseveranstalter

Im Vordergrund steht ein junger Pinguin auf steinigem Boden. Er breitet seine Flügel aus. Im Hintergrund fährt ein Kreuzfahrtschiff auf dem antarktischen Meer vorüber.

In der IAATO - dem Internationalen Verband der Antarktis-Reiseveranstalter - vereinigen sich fast alle kommerziellen Anbieter des Antarktistourismus. Obwohl die Unternehmen zueinander in Konkurrenz stehen, ziehen doch alle an einem Strang, um die Antarktis als einzigartiges Naturreservat zu schützen und zu erhalten.

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Internationale Berichterstattung

Welcher Vertragsstaat betreibt welche Station und wo genau? Wer entsendet Forschungsschiffe in welche Region? Welches Kreuzfahrtschiff folgt welcher Route? Was wird zur Abfallbehandlung von den Staaten getan, wie wird die Meeresverschmutzung verhindert und wie steht es mit der Einhaltung des USP? Zu diesen und weiteren Fragen müssen die Vertragsstaaten jährlich Bericht erstatten.

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Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag (ATCM)

Wenn auch die Antarktis keine Regierung hat, so unterhält sie doch einen eigenen Verwaltungsapparat. Bereits im Antarktis-Vertrag wurde bestimmt, dass die Vertragsstaaten sich regelmäßig zu Gesprächen treffen sollen, um Informationen auszutauschen und über Regulierungen in der Antarktis zu beraten.

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Schutzgebiete unter der CAMLR-Konvention

Die Weltmeere sind zunehmend bedroht. Überfischung, Umweltverschmutzung und der globale Klimawandel tragen seit Jahrzehnten zu einer erheblichen Verschlechterung der marinen Lebensumwelt bei. Das Südpolarmeer ist einer der letzten relativ unbeeinflussten Ozeane. Meeresschutzgebiete können helfen, die fragile Meeresumwelt zu bewahren.

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Kurzlink: www.uba.de/t414de