Fachinformation Trinkwasser und Badebeckenwasser - Nr.: 12/2024
Liebe Leserin, lieber Leser,
nach § 53 Absatz 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstellen, die Untersuchungen nach § 31 TrinkwV durchführen, verpflichtet, jeweils bis zum Ablauf des 1. März, erstmals bis zum Ablauf des 1. März 2026, Daten zu den im vorangegangenen Kalenderjahr durchgeführten Untersuchungen auf den Parameter Legionella spec. zu melden.
Zur Konkretisierung der an das Umweltbundesamt zu übermittelnden Daten wurde nun auf der Internetseite Meldung von Daten zu durchgeführten Legionellenuntersuchungen folgende Aktualisierung vorgenommen:
Formular_Meldungen_UBA_TrinkwV_Para_53_Abs_41
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