Gutachten Gesamtpersistenz
Persistente, bioakkumulierende und toxische Stoffe (PBT) sowie Stoffe mit sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden Eigenschaften (vPvB) gelten als besonders besorgniserregende Stoffe im Sinne der neuen Europäischen Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Evaluierung und Zulassung von Chemikalien (REACH-VO). Die Verwendung dieser Stoffe unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen. Im Anhang… weiterlesen