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Boden | Fläche

Vorsorgewerte/-anforderungen für Böden

Fachkonzept zur Ermittlung von Erheblichkeitsschwellen gemäß §9 Abs. 1 Punkt 2 BbodSchV

("Stoffliche Eignung in besonderem Maße" und "erhebliche Anreicherung") Entwicklung - Anwendung - Fortschreibungsbedarf

Das Gesetz zum Schutz des Bodens (BBodSchG) vom 17.3.1998 [Anonymus, 1998] betrachtet zum einen Vorsorgeaspekte und hat zum anderen die Gefahrenabwehr zum Ziel, die ihrerseits Vorgaben für die Sanierung macht. Während die Gefahrenabwehr mehr retrospektiv zu betrachten ist, soll die prospektive Vorsorge einen langfristig guten Zustand der Böden unter Erhalt aller Bodenfunktionen sicherstellen. Dieser langfristige Schutz hat zum Ziel, die Nutzungsmöglichkeiten eines Bodens zu erhalten. Damit dürfen Vorsorgewerte nicht nutzungsabhängig – und damit eingeschränkt – definiert werden, da dies dem Ziel des Multifunktionalitäts-Erhaltes entgegenwirkt und einen Nutzungswandel in Richtung auf minderwertige Nutzungen induziert.

Reihe Texte | 13/2002 Seitenzahl 18 Erscheinungsjahr Autor(en) M. Herrchen, J. Vollmer, D. Hennecke, M. Klein, A. Storm Kurzfassung Kurzfassung dt./engl. (158,95 kB) Sprache Deutsch Forschungskennzahl 298 74 246 Verlag Umweltbundesamt Druckversion nicht verfügbar

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