Der Einsatzbereich der Ausbringung von Pestiziden mit Luftfahrzeugen ist gesetzlich auf Steillagen im Weinbau und auf Kronenbereiche von Wäldern beschränkt. Im gemeinsamen Informationspapier „Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen“ informieren UBA und BfN über naturschutzrechtliche Einschränkungen in Natura-2000-Gebieten, wenn Pestizide mit dem Hubschrauber ausgebracht werden sollen. Sind Beeinträchtigungen des Gebietes und seiner Schutzgüter nicht sicher auszuschließen, muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch die zuständige Landesbehörde durchgeführt werden. Das Informationspapier vermittelt dazu praktische Hinweise.
Chemikalien, Landwirtschaft
Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen – Naturschutzfachliche Hinweise für die Genehmigungsprüfung
Gemeinsames Informationspapier von BfN und UBA
Reihe
Texte | 70/2018
Seitenzahl
28
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Umweltbundesamt & Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
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Dateigröße
727 KB
Preis
0,00 €
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