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Luft

Luftreinhaltung 2010

Nationales Programm zur Verminderung der Ozonkonzentration und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen

Programm gemäß § 8 der 33. BImSchV und der Richtlinie 2001/81/EG (NEC RL)

Die Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) legt nationale Emissionshöchstmengen (national emission ceilings – NECs) für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), Ammoniak (NH3) und flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC) fest, die bis zum Jahre 2010 zu erreichen sind und danach nicht mehr überschritten werden dürfen. Gemäß Artikel 6 dieser Richtlinie haben die Mitgliedstaaten Programme mit Minderungsmaßnahmen zu erstellen mit dem Ziel, die Emissionshöchstmengen bis zum Jahre 2010 einzuhalten.


Reihe Texte | 37/2007 Seitenzahl 79 Erscheinungsjahr Autor(en) Umweltbundesamt (Hrsg.) Sprache Deutsch Verlag Umweltbundesamt Dateigröße 499,09 kB Druckversion nicht verfügbar

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